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Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl?
15.06.2016 17:35

Werkstattbindung oder freie Werkstattwahl?

Wer in der Kfz-Kaskoversicherung auf freie Werkstattwahl verzichtet und sich verpflichtet, Schäden stattdessen in einer Vertragswerkstatt des Versicherers beheben zu lassen, spart oft kräftig Beitrag. Bis zu 20 Prozent günstiger gibt es den Teilkasko- und Vollkaskoschutz in preisgünstigen Tarifen mit Werkstattbindung.

Wer sich für einen Tarif mit Werkstattbindung entscheidet, muss nach einem Kaskoschaden am eigenen Wagen zunächst seinen Kfz-Versicherer informieren. Der Versicherer empfiehlt dann eine oder mehrere Vertragswerkstätten in der Nähe. Als Großkunde bekommt der Versicherer dort kräftige Rabatte, die er in Form verbilligter Beiträge an seine eigenen Kunden weitergeben kann. Die Kfz-Versicherer kontrollieren ihre Partnerbetriebe regelmäßig, erstklassige Qualität ist deshalb gesichert. Genauso wie in herstellergebundenen Markenwerkstätten gilt auch für Arbeiten in den Vertragswerkstätten der Kfz-Versicherer die gesetzliche Mindestgewährleistung von zwei Jahren. Häufig verlängert der Versicherer die Reparaturgarantie in seinen Kaskobedingungen sogar auf bis zu fünf Jahre, um Vertrauen beim Kunden zu schaffen. Zusätzlich gibt es bei Tarifen mit Werkstattbindung oft attraktive Extraleistungen wie eine Grundreinigung nach der Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug kostenlos.

Doch auch klassische Tarife ohne Werkstattbindung bieten Vorteile. Wer sich für die freie Werkstattwahl entscheidet, kann Teil- oder Vollkaskoschäden in jedem Fall im Betrieb seines persönlichen Vertrauens beheben lassen – also auch in der gewohnten Markenwerkstatt, die er üblicherweise bei Inspektionen oder Reparaturen in Anspruch nimmt. Nicht in Frage kommen Tarife mit Werkstattbindung auch, wenn man ein Fahrzeug least oder auf Raten kauft, denn der Leasing- oder Finanzierungsvertrag verlangt in der Regel, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt werden müssen.

 

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: Skitterphoto@pixabay)

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