Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.


Pedelecs: Was gilt für den Versicherungsschutz?
24.05.2016 11:14

Pedelecs: Was gilt für den Versicherungsschutz?

Fahrräder mit Elektroantrieb liegen im Trend - sie erleichtern das Radeln enorm und erweitern den Aktionsradius. Doch wer zahlt den Schaden, wenn man mit dem Pedelec einen Unfall verursacht? Ob im Ernstfall die private Haftpflichtversicherung einspringt oder ob ein eigenes Versicherungskennzeichen erforderlich ist, hängt ab von Leistung und Geschwindigkeit des Elektrorades.

Einfache Pedelecs mit einer Leistung von nicht mehr als 250 Watt, einer Tretunterstützung bis 25 km/h und einer tretunabhängigen Anfahrhilfe bis 6 km/h und gelten rechtlich als Fahrräder. Ein Nummernschild und eine spezielle Versicherung sind deshalb nicht erforderlich. Verursacht man als Fahrer eines einfachen Pedelecs einen Schaden, springt genau wie beim Radeln ohne Antriebshilfe die private Haftpflichtversicherung ein – vorausgesetzt natürlich, man besitzt eine solche Police. Von den einfachen Pedelecs unterscheiden sich die schnelleren Speed-Pedelecs. Sie leisten bis zu 500 Watt und erreichen eine Geschwindigkeit bis zu 45 km/h bei Tretunterstützung und bis zu 20km/h mit Gasgriff. Speed-Pedelecs zählen verkehrsrechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie sind deshalb führerscheinpflichtig (Klasse M oder PKW-Fahrerlaubnis Klasse B), benötigen eine Betriebserlaubnis und dürfen nur mit Mofakennzeichen auf die Straße. Mit dem Kauf dieses Kennzeichens besteht automatisch Haftpflichtschutz für ein Jahr. Ein Versicherungskennzeichen für das S-Pedelec kostet rund 60 Euro im Jahr. Optional ist eine Diebstahl- und Teilkaskoversicherung erhältlich.

Für S-Pedelecs gilt die Helmpflicht. Im Ernstfall kann es außerdem teuer werden, sich um den Versicherungsschutz zu drücken, denn der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist genauso wie das Fahren ohne Führerschein eine Straftat und führt zur Anzeige. Unversichert zahlt man bei einem selbst verursachten Unfall außerdem alle Schäden aus der eigenen Tasche.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: firebladeguy@pixabay)

Zurück