Der Eintrag "offcanvas-col1" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col2" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col3" existiert leider nicht.

Der Eintrag "offcanvas-col4" existiert leider nicht.


Maßgeschneidert für Selbstständige: Die Basisrente
11.11.2019 13:35

Maßgeschneidert für Selbstständige: Die Basisrente

Mit der Basis-Rente sorgen Sie als Selbstständiger finanziell für den Ruhestand vor und sichern sich gleichzeitig hohe Steuergeschenke. Beiträge bis zu einer Höhe von 24.305 Euro lassen sich als Vorsorgeaufwendungen zu 88 Prozent von der Steuer absetzen. Bei Eheleuten verdoppelt sich dieser Betrag sogar. (Stand 2019)

Die Basisrente wurde vor allem für Unternehmer und Freiberufler geschaffen, die während des aktiven Arbeitslebens kaum Anspruch auf gesetzliche Rente erwerben. Durch die Steuerförderung bringt die Basisrente (früher: Rürup-Rente) auch in der aktuellen Niedrigzinsphase oft gute Rendite. Der Beitrag lässt sich in jährlich steigenden Höchstbeträgen von der Steuer absetzen. Erfreulich: Je mehr man verdient, desto höher ist der persönliche Steuersatz und damit der erzielbare Steuervorteil, mit dem sich der Fiskus praktisch an der Basisrente beteiligt. Die Basisrente ist als lebenslange Garantierente erhältlich, aber auch als fondsgebundene Rentenversicherung oder als attraktiver Sparplan. Wer seine finanzielle Vorsorge in jungen Jahren vernachlässigt hat, kann das Versäumte mithilfe der Basisrente auch später noch aufholen und noch kurz vor dem Ruhestand steuergefördert hohe Beiträge leisten. Besser natürlich, man beginnt schon als junger Mensch mit einem überschaubaren Einstiegsbeitrag, stockt später entsprechend der finanziellen Möglichkeiten auf und optimiert die Steuerersparnis mit wachsendem Einkommen.

Achtung allerdings beim Vertragsabschluss: Damit die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden können, muss eine Basisrente mehrere Bedingungen erfüllen. Die Leistung darf nur als lebenslange Rente erfolgen, die Zahlung darf nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen. Das angesparte Kapital darf nicht beliehen, verpfändet oder aufgelöst werden, damit bei Auszahlungsbeginn die volle Leistung zur Verfügung steht. Experten-Tipp: Basisrentenverträge lassen sich bequem und steuerbegünstigt mit einem finanziellen Schutz für Berufsunfähigkeit kombinieren. Mehr zur Basisrente hier.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Vorsorge / Bild: nattanan23@pixabay)

Zurück