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Gebäudeversicherung – Achtung: Kündigungsgefahr
01.06.2016 15:55

Gebäudeversicherung – Achtung: Kündigungsgefahr

Wer sein Haus gegen Gebäudeschäden versichert hat, sollte sich gut überlegen, welche Rechnung er wann der Versicherung meldet. Denn unter Umständen sorgen schon kleine Summen dafür, dass die Versicherungen einfach den Vertrag kündigen.

So wurde einem Kunden, der jahrzehntelang sein Haus gegen Schäden bei ein und derselben Gesellschaft versichert hatte, von einem auf den anderen Tag gekündigt, weil er nach einem Sturmtief drei kleine Reparaturrechnungen für sein Haus hintereinander eingereicht hat. Insgesamt betrug die Schadenssumme nur ein paar hundert Euro und damit nur einen Bruchteil der Versicherungsbeiträge während der vergangenen Jahre.

Die Verbraucherzentrale NRW berichtete jetzt, dass die Vorgehensweise der Gebäudeversicherung kein Einzelfall ist sondern öfters in der Branche vorkommt. Und zwar meistens dann, wenn mehrere Schäden kurz hintereinander gemeldet werden. Die Höhe der Rechnungen spiele dabei keine Rolle. Drei kleinere Fälle sind für den Versicherer mehr Arbeit als ein großer, die Verwaltungskosten sind höher, so die Experten. Der Versicherer schließe aus der Schadenshäufigkeit, dass künftig vermehrt Schäden auftreten könnten.

Doch damit nicht genug: Wer sich bei anderen Anbietern um einen neuen Vertrag bemüht, stellt fest, dass diese die Vorschäden aus den letzten fünf Jahren abfragen. Dafür drohen Zuschläge und sogar die Ablehnung. Ganz auf eine Gebäudeversicherung verzichten sollte man jedoch nicht. Und wenn eine Bank bei der Finanzierung eines Hauses hilft, ist die Versicherung ohnehin Bedingung.

Deshalb lohnt es sich, mit der bisherigen Versicherung nachzuverhandeln, raten die Verbraucherschützer. Oft verlängere der Versicherer den Vertrag danach doch, zum Beispiel, wenn eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wird. Wer die Wahl hat, sollte auch bei diesen Policen vor Vertragsabschluss immer Alternativangebote einholen und die Bedingungen vergleichen.

(Quelle: Aragon Media (HS) / Bild: Jan-Mallander@pixabay)

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