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Diesen Versicherungsschutz brauchen Vereine
18.04.2016 13:47

Diesen Versicherungsschutz brauchen Vereine

Ob Haftpflicht, Unfallversicherung oder Rechtsschutz - Vereine sollten gut versichert sein, denn ihre Aktivitäten bringen oft enorme Risiken mit sich. Besonders wichtig ist eine leistungsstarke Vereins-Haftpflichtversicherung, denn sie kommt für Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Verein auf. Vereine, die in eigener Verantwortung Feste, Umzüge, Märkte oder Konzerte organisiert, braucht zusätzlich eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung, denn gerade bei öffentlichen Events kommt es überdurchschnittlich häufig zu Haftpflichtschäden. Führt der Verein Veranstaltungen in gemieteten Räumlichkeiten durch, sollte die Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung auch Mietsachschäden ausdrücklich einschließen.

Ratsam ist unbedingt eine Unfallversicherung für die Vereinsmitglieder, am besten zum kostengünstigen Gruppentarif. Falls die Vereinsmitglieder gemeinsam auf Auslandsreise gehen, ist eine private Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen, die im Ernstfall weltweit für Krankenhausaufenthalte aufkommt und teure Rücktransporte in die Heimat zahlt. Je nach individueller Risikolage benötigen Vereine aber noch weitere Policen. Größere Vereine sollten nicht auf eine Rechtsschutzversicherung verzichten. Der Rechtsschutz übernimmt Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten, wenn der Verein als Kläger oder Beklagter an Rechtsstreitigkeiten beteiligt ist.

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn Vorstandsmitglieder unabsichtlich Fehler machen und den eigenen Verein finanziell schädigen – wenn etwa der Vereinschef Gewährleistungsansprüche gegen einen Handwerker verjähren lässt und der Verein die Mängelbeseitigung am neuen Vereinsheim deshalb aus eigener Tasche zahlen muss. Auch Vereinsausstattung wie Sportgeräte, Musikinstrumente oder Büroausstattung lassen sich versichern. Der Versicherer ersetzt dann je nach Vertrag Schäden an der Vereinsausrüstung durch Verlust, Unfall, Brand, Unwetter, Raub und Einbruchdiebstahl.

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