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Bei Grillunfällen richtig versichert
09.05.2016 14:25

Bei Grillunfällen richtig versichert

Wenn der Frühling kommt, startet die Grillsaison. Teure Sach- oder Personenschäden beim Umgang mit Holzkohle, Anzündhilfen und offenem Feuer sind allerdings nicht selten. Mit gutem Versicherungsschutz und den richtigen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko zum Glück begrenzen. Wichtig sind vor allem eine Hausrat- und eine private Haftpflichtversicherung.

Welche Versicherung springt ein, wenn der Schaden erst einmal entstanden ist? Zuerst der harmloseste Fall: Werden eigene Haushaltsgegenstände wie Möbel, Kleidung oder Unterhaltungselektronik durch Grillfeuer beschädigt, zahlt die Hausratversicherung, sofern man eine solche Police besitzt. Im Rahmen der Außenversicherungsklausel entschädigt der Hausratversicherer auch dann, wenn man außerhalb des eigenen Grundstücks grillt, etwa am Badesee oder auf dem Campingplatz. Ein Mindestmaß an Vorsicht muss man auch am Grill allerdings walten lassen, bei grober Fahrlässigkeit sonst kann der Versicherer die Leistung je nach Mitverschulden kürzen. Stellen Sie Ihren Grill deshalb immer auf festen und nicht entflammbaren Untergrund, verwenden Sie statt leicht entflammbarem Spiritus oder anderen Brandbeschleunigern sichere Grillanzünder und lassen Sie die Grillkohle vor dem Entsorgen vollständig erkalten. Achtung: Lassen Sie Kinder in der Nähe von Grillgeräten niemals unbeaufsichtigt.

Wenn Sie durch Unvorsichtigkeit am Grill das Eigentum oder die Gesundheit anderer Personen schädigen, zahlt Ihre private Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung ist ohnehin unverzichtbar zur persönlichen Risikoabsicherung, denn gerade bei Gesundheitsschäden gehen die Schmerzensgeldforderungen schnell in die Zigtausende. Werden Sie bei einem Brandunfall selbst verletzt und erleiden Sie bleibende Schäden, springt Ihre private Unfallversicherung finanziell ein. In der Unfallversicherung können Sie eine hohe Einmalleistung und/oder eine lebenslange Unfallrente vereinbaren, um Einkommenseinbußen aufzufangen oder die Wohnung behinderungsgerecht umzubauen.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: KRiemer@pixabay)

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