NEBENKOSTENRECHNER
Der Nebenkostenrechner sagt Ihnen, in welcher Höhe Kosten beim Grundbuchamt und beim Notar anfallen, wenn es beispielsweise um eine Grundschuldbestellung oder die Abtretung oder Löschung eines Grundbucheintrags geht.
Mit diesem Kosten müssen Sie rechnen
Der Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung ist eine weit reichende wirtschaftliche Entscheidung. Um den Eigentumsübergang klar zu regeln und Fehler auszuschließen, müssen Immobilienkäufe vom Notar beurkundet und im amtlichen Grundbuch dokumentiert werden. Das ist nicht ganz billig. Notare und Grundbuchämter berechnen Gebühren, deren Höhe vom Kaufpreis der Immobilie abhängt. Je nach Region liegen die Notar- und Grundbuchkosten für die Eigentumsübertragung bei 1,0 - 1,5 % des Preises. Unser Rechner zeigt Ihnen, mit welche Kosten für Notar und Grundbucheintrag beim Erwerb Ihrer Wunschimmobilie anfallen.
Notar beurkundet Immobilienkauf
Damit Immobilienkäufe rechtssicher ablaufen, sieht der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vor. Der Notar stellt alle erforderlichen Unterlagen zusammen, erstellt den Vertragsentwurf, beurkundet den Kaufvertrag öffentlich und sorgt für den Eintrag des Eigentümerwechsels in das amtliche Grundbuch. Wenn Sie Käufer sind, informiert Sie der Notar vor Vertragsabschluss über mögliche Belastungen des Grundstücks. Das können Hypotheken und Grundschulden sein, aber auch Nutzungs- oder Vorkaufsrechte Dritter, unbezahlte Erschließungskosten oder naturschutzrechtliche Vorgaben. Auch das von Kreditgebern häufig als Sicherheit verlangte Grundpfandrecht wird im Grundbuch notiert und kann nur durch einen hoheitlich tätigen Notar bestellt werden.
Grundbuch erfasst Eigentumsverhältnisse
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, werden Sie erst dann zum rechtmäßigen Eigentümer, wenn Sie als solcher im Grundbuch eingetragen sind. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, zuständig sind der dortige Rechtspfleger und der Urkundsbeamte. Im Grundbuch werden die Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Nutzungsrechte an Immobilien von staatlicher Seite festgehalten. Mit dem Eintrag ins Grundbuch wechseln Grundstücke und Gebäude offiziell den Besitzer. Voraussetzung für den Grundbucheintrag ist eine beglaubigter und beurkundeter Kaufvertrag, den nur ein Notar ausstellen kann. Sie wollen wissen, mit welchen Notar- und Grundbuchkosten Sie beim Erwerb Ihrer Immobilie rechnen müssen? Nutzen Sie dazu einfach den Notar- und Grundbuchrechner.